Rechtliche Hinweise zu HANF & CBD Produkten in Österreich

Die Wirkstoffe der Hanfpflanze Cannabis Sativa / Indica, welche laut Studien verschiedenste positive Wirkungen haben können, sind in verschiedenen Formen wie Ölen, Harzen, Blüten, Kosmetika oder Lebensmittel legal erhältlich.

In Österreich & Deutschland sind Hanf- und CBD Produkte, die weniger als 0,3% THC enthalten, grundsätzlich legal und frei verkäuflich, sofern sie nicht als Arzneimittel verkauft oder mit Heilversprechen beworben werden.

Aus diesem Grund distanzieren wir uns ausnahmslos von Heilversprechen oder Empfehlungen jeder Art.

🇦🇹 Rechtslage zum Verkauf von HANF & CBD Produkten

CBD in Reinsubstanz ist in Österreich nicht als Suchtgift definiert und unterliegt somit nicht den suchtmittelrechtlichen Vorschriften.

Link AGES zum Thema Hanf
Link AGES zum Thema CBD
Information zu CBD- und Hanfprodukten – rechtliche Beurteilung
Inverkehrbringen von CBD Produkten – WKO Österreich

CBD ÖLE

In Österreich bzw. der gesamten EU ist aufgrund der NOVEL FOOD REGELUNG bis heute (2025) kein einziges CBD Öl als Nahrungsergänzungsmittel, sprich „zur Einnahme“, zugelassen. (Quelle AGES)

Aus rechtlicher Sicht dürfen CBD Öle in Österreich ausschliesslich als Aromaöle verkauft werden.

CBD BLÜTEN

In Österreich sind CBD Blüten <0,3% THC seit Anfang 2025 als „pflanzliches Raucherzeugnis“ eingestuft und müssen seitdem inkl. Tabaksteuer verkauft werden, der Onlinehandel von CBD Blüten wurde ebenfalls verboten. Ob CBD HANF Blüten weiterhin in CBD Shops verkauft werden dürfen ist ungewiss. Ab Juli 2025 startet der CBD HANF Blüten Verkauf in Trafiken als zugelassene Rauchware.

CBD in Kosmetik

Der pflanzliche Wirkstoff Cannabidiol in hochreiner Form (CBD Isolat) ist seit 2020 in der EU für die Verwendung in Kosmetika zugelassen. Quelle: EU Parlament

Weiters werden dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) entzündungshemmende, antioxidative, beruhigende und zellerneuernde Eigenschaften zugeschrieben.

CBD in Lebensmittel

In Europa sind Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit CBD derzeit nicht allgemein zugelassen. Die Europäische Kommission betrachtet CBD als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und erfordert eine Zulassung gemäß den EU-Rechtsvorschriften über neuartige Lebensmittel.

Bei Lebensmittel mit Cannabidiol (CBD) muss man allerdings unterscheiden, ob dem Lebensmittel hochreines Cannabidiol (CBD) Isolat zugegeben wird (Novel Food), oder die ganze Pflanze in das Lebensmittel eingearbeitet wird (kein Novel Food).

 

Novel food verordnung

Die Novel Food-Verordnung der EU regelt die Zulassung und Kennzeichnung von neuartigen Lebensmitteln, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in großem Umfang in der EU konsumiert wurden.

Link AGES

Link EU Parlament

 

CBD als arzneimittel in Österreich

Seit September 2019 ist CBD als Wirkstoff im Arzneimittel für seltene Leiden „Epidyolex“ von der EU-Kommission zugelassen. Magistrale Verschreibung von CBD Ölen durch Apotheke ist ebenfalls möglich, Rezept durch Facharzt Voraussetzung.

 

THC als arzneimittel in Österreich

In Österreich ist derzeit ein Arzneimittel mit Cannabis-Wirkstoffen CBD und THC (Sativex) zugelassen. THC als Reinsubstanz, auch bekannt unter der Bezeichnung „Dronabinol“, kann als so genannte magistrale Verschreibung, das heißt als individuelle Zubereitung des Arzneimittels direkt in der Apotheke, abgegeben werden.

 

Zitat – Bundesministerium für Gesundheit, zur Wirkung von CBD

„Ein weiteres Cannabinoid der Hanfpflanze, das Cannabidiol (CBD), ist nicht psychoaktiv, löst also grundsätzlich keine Rauschzustände aus. In Ermangelung von vorliegenden Langzeitstudien sind die genauen Gesundheitsaspekte von CBD derzeit noch nicht hinreichend bekannt, in Fachkreisen wird ihm jedoch insbesondere angstlösende, nervenzellenschützende (neuroprotektive), antipsychotische, entzündungshemmende, Brechreiz hemmende, schmerzhemmende / heilende und muskelerschlaffende (krampflösende) Wirkung zugeschrieben.“ (LINK Quelle PDF)

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