Bis heute (Stand JULI 2023) wurde von der EU kein einziges CBD Öl als Novel Food (Nahrungsergänzungsmittel) zugelassen, und somit dürfte es eigentlich in der gesamten EU kein einziges CBD Öl geben, welches offiziell als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden darf. (Quelle)
Einige große Anbieter tun dies bekanntlich aber doch, und sind dann auch gerne bereit die behördlichen Strafen zu bezahlen, welche meist auch schon im Produktpreis einkalkuliert sind. (Es gilt die Unschuldsvermutung)
Aus rechtlicher Sicht dürfen in Österreich derzeit CBD Öle und CBD Blüten ausschliesslich als CBD Aromaöle und CBD Aromablüten verkauft werden.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Die rechtliche Lage in Deutschland
Um einiges chaotischer als in Österreich geht es bei unseren deutschen Nachbarn zu. Obwohl in Deutschland ein politischer Wille in Richtung dem weltweiten Trend „Legalisierung“ vorliegt, werden wöchentlich immer wieder Waren von CBD Händern beschlagnamt. Und zwar mit dem Vorwurf, das CBD Blüten gegen das Betäubungsmittel verstoßen, auch wenn die CBD Blüten unter den erlaubten 0,2 % THC haben. Der deutsche Rechtsstaat rechtfertigt dies mit der These, das Kunden mit 10 Gramm CBD Blüten die Möglichkeit zur Berauschung hätten, wenn diese auf Einmal konsumiert werden würden.
Um die rechtliche CBD & Nutzhanf Problematik in Deutschland geht es in diesem sehr Interessanten Podcast.
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